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   OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09   

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https://dejure.org/2010,5785
OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09 (https://dejure.org/2010,5785)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2010 - Verg W 9/09 (https://dejure.org/2010,5785)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - Verg W 9/09 (https://dejure.org/2010,5785)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VK Brandenburg, 02.07.2009 - VK 23/09
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09
    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 2. Juli 2009 (Az.: VK 23/09) wird, soweit sie nicht durch Rücknahme des Nachprüfungsantrages erledigt ist, zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin rügte ferner die Ausgestaltung des Vertragsentwurfs und Mängel der Vergabebedingungen, die sie bereits mit  Schreiben vom 4. Dezember 2008, auf das verwiesen wird (Bl. 58 d.A. VK 23/09) beanstandet hatte.

    den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 2. Juli 2009  (Az.: VK 23/09) aufzuheben und den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen;.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09
    Im übrigen waren die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer nach § 128 Abs. 3 S. 1 und 2 GWB dem unterlegenen Auftraggeber und der Beigeladenen zu gleichen Teilen aufzuerlegen, der Beigeladenen, weil sie im Verfahren vor der Vergabekammer i. S. d. § 128 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 2 GWB sich mit demselben Rechtsschutzziel und weitgehend gleicher Begründung wie der Auftraggeber am Verfahren beteiligt und das Verfahren insoweit gefördert hat (vgl. BGH, VergabeR 2007, 59; BayObLG, VergabeR 2002, 510), letztlich wie der Auftraggeber jedoch unterlegen ist.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09
    Die Berufung auf die Leistungen eines anderen Unternehmens im Rahmen des Nachweises der Leistung und Fachkunde ist zulässig; sie ist nach § 7 a Nr. 3 Abs. 6 S. 2 VOL/A aber davon abhängig, dass der Bieter den Nachweis darüber führt, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VII-Verg 18/06, IBR 2007, 89; VK Südbayern, VergabeR 2004, 731; Müller-Wrede, VOL/A Kommentar, 2. Aufl., § 7a Rz. 80; aaO., Kulartz/Marx/Portz/Prieß- Hausmann , Kommentar zur VOL/A, § 7a Rz. 129).
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob von einer Regelrügefrist von ein bis drei Tagen auszugehen ist (OLG München, VergabeR 2007, 546; OLG Koblenz ZfBR 2003, 822), oder ob eine Regelfrist von einer Woche eingeräumt werden muss (Immenga/Mestmäcker -Dreher, Wettbewerbsrecht: GWB, 4. Aufl. 2007, § 107 Rz. 53 mwN.), weil auch nach der zitierten strengeren Auffassung die Umstände des Einzelfalls maßgeblich zu berücksichtigen sind; hier entfielen zwei Tage des Zeitraums zwischen der Kenntnis der Antragstellerin von dem möglichen Vergabeverstoß und der Rüge auf ein Wochenende.
  • OLG Saarbrücken, 21.04.2004 - 1 Verg 1/04

    Vergabeverfahren für Bauleistungen: Grenzen des Selbstausführungsgrundsatzes für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09
    Die Berufung auf die Leistungen eines anderen Unternehmens im Rahmen des Nachweises der Leistung und Fachkunde ist zulässig; sie ist nach § 7 a Nr. 3 Abs. 6 S. 2 VOL/A aber davon abhängig, dass der Bieter den Nachweis darüber führt, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VII-Verg 18/06, IBR 2007, 89; VK Südbayern, VergabeR 2004, 731; Müller-Wrede, VOL/A Kommentar, 2. Aufl., § 7a Rz. 80; aaO., Kulartz/Marx/Portz/Prieß- Hausmann , Kommentar zur VOL/A, § 7a Rz. 129).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - Verg 98/05

    Ausschluss eines Bieters wegen unvollständiger Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09
    der Vergabebedingungen geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig beigefügt waren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05).
  • OLG München, 13.04.2007 - Verg 1/07

    Verspätete Rüge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob von einer Regelrügefrist von ein bis drei Tagen auszugehen ist (OLG München, VergabeR 2007, 546; OLG Koblenz ZfBR 2003, 822), oder ob eine Regelfrist von einer Woche eingeräumt werden muss (Immenga/Mestmäcker -Dreher, Wettbewerbsrecht: GWB, 4. Aufl. 2007, § 107 Rz. 53 mwN.), weil auch nach der zitierten strengeren Auffassung die Umstände des Einzelfalls maßgeblich zu berücksichtigen sind; hier entfielen zwei Tage des Zeitraums zwischen der Kenntnis der Antragstellerin von dem möglichen Vergabeverstoß und der Rüge auf ein Wochenende.
  • OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04

    Gegenstandswert des Vergabebeschwerdeverfahrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09
    Der Wert für das Beschwerdeverfahren ist gemäß § 50 Abs. 2 GKG nach der Bruttoangebotssumme der Antragstellerin für die gesamte Laufzeit des Vertrages (Senat, Entscheidung vom 30. August 2004, VergabeR 2004, 777) zu bestimmen.
  • BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02

    Kontingentzuordnung durch Vergabestelle - fehlerhafte Rechtswegangabe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09
    Im übrigen waren die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer nach § 128 Abs. 3 S. 1 und 2 GWB dem unterlegenen Auftraggeber und der Beigeladenen zu gleichen Teilen aufzuerlegen, der Beigeladenen, weil sie im Verfahren vor der Vergabekammer i. S. d. § 128 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 2 GWB sich mit demselben Rechtsschutzziel und weitgehend gleicher Begründung wie der Auftraggeber am Verfahren beteiligt und das Verfahren insoweit gefördert hat (vgl. BGH, VergabeR 2007, 59; BayObLG, VergabeR 2002, 510), letztlich wie der Auftraggeber jedoch unterlegen ist.
  • VK Brandenburg, 25.06.2014 - VK 6/14

    AG muss Möglichkeit zur Anwendung von Minderungsregelungen der HOAI mitteilen

    Die gebührenrechtliche Privilegierung des Auftraggebers wird im Rahmen der Kosteneinziehung berücksichtigt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 - Verg W 9/09).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2010 - Verg W 10/10

    Unzulässige Beschwerde gegen Kostenentscheidung

    Dies ergibt sich aus der Begründung des Beschlusses des Senats im Parallelverfahren Verg W 9/09.
  • VK Brandenburg, 24.08.2012 - VK 25/12

    Fehlerhafte Eintragungen sind keine fehlenden Erklärungen!

    Die gebührenrechtliche Privilegierung des Auftraggebers wird im Rahmen der Kosteneinziehung berücksichtigt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 - Verg W 9/09, Rn. 39, 40 - zitiert nach juris).
  • VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16

    Leistungsposition nicht eindeutig: Kein Ausschluss bei "Abweichung"!

    Die gebührenrechtliche Privilegierung der Auftraggeberin wird im Rahmen der Kosteneinziehung berücksichtigt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 - Verg W 9/09).
  • VK Brandenburg, 25.02.2016 - VK 28/15

    Nur erkennbare Vergabeverstöße müssen gerügt werden!

    Die gebührenrechtliche Privilegierung des Auftraggebers wird im Rahmen der Kosteneinziehung berücksichtigt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 - Verg W 9/09, Rn. 39, 40 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2012 - Verg W 6/12

    Keine Gebührenbefreiung für kommunale Eigenbetriebe!

    Soweit der Senat im Beschluss vom 09.02.2010, Verg W 9/09, beiläufig ausgesprochen hat, dass einer gebührenrechtlichen Privilegierung des Auftraggebers nicht bei der Festsetzung der Gebühr, sondern bei der Kosteneinziehung Rechnung zu tragen sei, hält er daran nicht fest.
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